Kriegseinsatz verstößt gegen Grundgesetz

(Volksstimme vom 12.09.2018)

Der Krieg in Syrien geht ins siebte Jahr und forderte bereits weit über 300.00 Menschen-leben, mehr als 6 Millionen Syrer sind nach Europa und in die Nachbarländer geflüchtet – eine humanitäre Katastrophe des 21. Jahrhunderts. Jetzt holen die syrischen Regierungstruppen zum letzten Schlag gegen die Rebellen im Distrikt Idlib aus. Mit der Zerschlagung der Rebellentruppen dürften wohl die Fronten in Syrien geklärt sein. Westliche Politiker und Militärs drohen allerdings mit einem Militärschlag sollte Baschar al-Assad den Einsatz von Giftgas befehlen. Warum sollte er es tun, wo doch der militärische Sieg in greifbarer Nähe ist – auch ohne Giftgaseinsatz? Oder könnten nicht die Rebellen ein solches Verbrechen begehen, um den vom Westen angedrohten Militärschlag zu provozieren und damit indirekte militärische Unterstützung bekommen? Zugegeben, eine gewagte Hypothese, die aber nicht von der Hand zu weisen ist. Was mich vielmehr besorgt ist die Tatsache, dass sich auch Deutschland mit der Bundeswehr an einem solchen Militärschlag beteiligen will. Mithin käme es zu einer direkten Konfrontation mit Russland und dem Iran, den beiden Verbündeten Syriens. Ein solcher „Schlagabtausch“ könnte sehr schnell außer Kontrolle geraten und zu einer überregionalen militärischen Auseinandersetzung ausufern. Deutsche Politiker haben aus der Geschichte ganz offensichtlich keine richtigen Schlussfolgerungen gezogen. Zwei Weltkriege mit katastrophalen Folgen, die bis in die heutige Zeit reichen, hat Deutschland zu verantworten. Muss es erneut soweit kommen? Deshalb empfehle ich der Bundeskanzlerin Merkel und der Bundesverteidigungsministerin von der Leyen den von Berthold Brecht im Jahre 1951 verfassten offenen Brief. Er schrieb an die deutschen Schriftsteller und Künstler: „Das große Karthago führte drei Kriege. Nach dem ersten war es noch mächtig. Nach dem zweiten war es noch bewohnbar. Nach dem dritten war es nicht mehr aufzufinden.“

Manfred Ramm, Havelberg

 

Veröffentlichung des Leserbriefes in der "Magdeburger Volksstimme" vom 18.09.2018

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