Aufbegehren
der Matrosen der Kaiserlichen Hochseeflotte im Sommer 1917

Am 31. Mai 1916 trafen in der Skagerrak-Schlacht die deutsche und englische Flotte aufeinander. Die Seeschlacht dauerte bis zum Einbruch der Dunkelheit und brachte beiden Seiten erhebliche Verluste. Ausgehend von den zahlenmäßigen Verlusten
- Royal Navy 14 Schiffe, darunter 3 Schlachtkreuzer; 6.784 Tote und Verwundete
- kaiserliche Flotte 11 Schiffe, darunter 1 Schlachtschiff und ein Schlachtkreuzer;
  3.058 Tote und Verwundete

Könnte man von einem Sieg der kaiserlichen Marine sprechen, aber die englische Vorherrschaft zur See war auch weiterhin ungebrochen, zumal auf deutscher Seite 10 Großkampfschiffe schwer beschädigt waren und für die weitere Seekriegsführung nicht zu Verfügung standen. So blieb die kaiserliche Flotte in Nord- und Ostsee eingeschlossen. Das Seeoffizierskorps, von elitärem Geist geprägt, ließ sich mit dünkelhaftem Verhalten, Streichung von Urlaub und stundenlangem Exerzieren an den Mannschaften aus und provozierte damit Unmut und ersten Widerspruch.

Der 3. Kriegswinter 1916/17 blieb in der deutschen Bevölkerung als „Kohlrübenwinter“ in Erinnerung. Natürlich hatte die schlechte Ernährungslage auch Auswirkungen auf die Versorgung der kaiserlichen Marine. Den Mannschaften an Bord der Kriegsschiffe ging es ähnlich schlecht wie der deutschen Bevöl-kerung. Dagegen wurde in den Offiziersküchen weiter wie in Friedenszeiten gekocht. Dieser Wider-spruch musste zwangsläufig zu weiterem Unmut unter den Mannschaften führen.

Zu ersten Protesten gegen die empfundenen Missstände kam es auf dem Schlachtschiff „Posen“ bereits im Januar 1917 sowie auf der „Oldenburg“ im Mai 1917 (beide aus dem I. Geschwader). Am 06. Juni 1917 traten die Matrosen auf dem Schlachtschiff „Prinzregent Luitpold“, Flaggschiff des III. Geschwa-ders, wegen schlechter Verpflegung in den Hungerstreik. Solche Vorfälle traten auch auf anderen Schiffen der kaiserlichen Flotte auf, so Anfang Juli 2017 auf dem Flottenflaggschiff „Friedrich der Gro-ße“, als die hungrige Mannschaft während einer Nachtübung die für den nächsten Tag bestimmte Brotration aß und als sie dann kein neues Brot bekam, nicht zum Dienst antrat. In dieser angespannten Situation schlug der Marine-Staatssekretär Eduard von Capelle die Bildung sogenannter Menagekom-missionen vor, in denen die Mannschaften eine Mitsprache eingeräumt werden sollte, wie es im Heer bereits seit längerer Zeit der Fall war. Im Juli 1917 genehmigte Admiral Scheer, Chef der kaiserlichen Hochseeflotte, schließlich die Bildung dieser Mannschaftsverpflegungsausschüsse. Von einer Annähe-rung der Verpflegung von Mannschaften und Offizieren konnte trotz allem keine Rede sein.

Die eigentliche Bedeutung der Menagekommissionen lag darin begründet, dass es erstmalig eine organisatorische Grundlage für eine festere Zusammenarbeit der Mannschaften der einzelnen Schiffe der kaiserlichen Flotte gab. Die zentrale Koordination erfolgte vom Flottenflaggschiff „Friedrich der Große“ und lag in den Händen der Matrosen Reichpietsch, Weber und Sachse. Bald wurde in den Kommissionen nicht nur über die Verpflegung, sondern auch über alle anderen Beschwerden und die Beendigung des Krieges diskutiert. Die Friedensforderungen der Mannschaften waren zu viel für die Marineleitung, die ein Exempel statuieren wollte, um die Disziplin auf den Kriegsschiffen aufrecht zu erhalten. Unter dieser Ausgangslage kam es am 01. August auf der „Prinzregent Luitpold“ zu einer spontanen Gehorsamsverweigerung. Am Abend des 31. Juli Ordnete der zuständige Wachoffizier für die 3. Heizerwache anstatt der zustehenden Freiwache militärischen Dienst an. Die Heizer beschlossen, den als Strafe empfundenen Dienst zu verweigern. Als am Morgen des 1. Augusts der Befehl zum Antreten erfolgte, gingen 49 Mann von Bord und kamen erst nach 3 Stunden später zurück. Ohne Untersuchung wurden willkürlich 11 Heizer durch den Kommandanten bestraft und 3 Heizer, unter anderen Willi Weber, verhaftet. Die Besatzung war über die als zu hart empfundenen Maßnahmen empört. Am Abend des 1. Augusts versammelten sich die Menagekommission und Vertrauensleute anderer Schiffe  in einem alten Eisenbahnwaggon der Wilhelmshavener Werft. Diese Versammlung leitete Albin Köbis. Es wurde ein „Protestausflug“ geplant mit dem Ziel, Straffreiheit für die arretierten Kameraden zu erreichen. Gegen 07.00 Uhr des 2. Augusts begann der Ausmarsch, neben den Mannschaften der „Prinzregent Luitpold“ nahmen auch Mannschaften des II., III. und IV. Geschwaders teil. Die Mann-schaften kehrten freiwillig auf die Schiffe zurück. Auf der „Prinzregent Luitpold“ kam es zu einer Begegnung mit dem Geschwaderchef Admiral v. Mauve. Nach dem Grund der unerlaubten Entfernung gefragt tat er überrascht und über die Vorfälle vom 01. August nicht informiert gewesen zu sein und ordnete die Freilassung der vom 01. August noch in Haft befindlichen Heizer an. Über die Hintergründe dieses Verhaltens kann man nur spekulieren. Die „Prinzregent Luitpold“ wurde noch am Nachmittag unter Belagerungszustand gestellt und verbrachte 24 Stunden auf Reede. Nach dem Festmachen im Hafen setzte eine groß angelegte Verhaftungswelle ein. Unter den Mannschaften der in Wilhelmshaven stationierten Schiffe führte die überraschende Entwicklung der Ereignisse zu Ratlosigkeit und es kam an Land zu keiner Verständigung.

Die Untersuchungsorgane wurden auf der „Prinzregent Luitpold“ umgehend aktiv, fanden belastende Listen und Aufzeichnungen und konnten mit diesem Material weitere Matrosen und Heizer auf anderen Schiffen, unter anderen Max Reichpietsch und Willi Sachse, verhaften.

Die Untersuchungsrichter, allen voran Marinekriegshilfsgerichtsrat Dr. Dobring, betrieben die Untersu-chung unter der Prämisse der politischen Agitation, Fragen der sozialen und wirtschaftlichen Verhält-nisse an Bord der Kriegsschiffe spielten keine Rolle. Bereits in ersten Vernehmungen wurden die Ver-hafteten als „Todeskandidaten“ angesprochen. Besonders problematisch an den Protokollen der Ver-höre war die willkürliche Niederschrift der Aussagen. Dobring wollte das ganze Aufbegehren in der kaiserlichen Flotte durch den Einfluss der USPD erklären. 

Für den Prozess gab es nur einen Verhandlungstag, es war der Samstag, 25. August 1917. Den Ange-klagten lag die Anklageschrift nicht vor. Die von den Angeklagten gewünschten Verteidiger ließ das Gericht nicht zu. Die gestellten Offizialverteidiger selbst hatten nur wenig Zeit, sich mit den Prozess-materialien vertraut zu machen. So äußerte sich einer der Anwälte gegenüber seinem Mandanten mit den Worten „so etwas macht man als Soldat auch nicht“. Dies macht deutlich, dass die Anwälte den Angeklagten keine große Stütze sein werden. Nur einer, Dr. Arkenau, der Verteidiger von Albin Köbis, setzte sich kritisch mit dem Anklagepunkt „vollendeter Aufstand“ auseinander, der in diesem Falle sicher nicht vorliege.

Die Urteile wurden am darauffolgenden Sonntag, den 26. August verkündet: Max Reichpietsch, Albin Köbis, Hans Beckers, Willi Sachse und Willi Weber wurden wegen „vollendeter kriegsverräterischer Aufstandserregung“ zum Tode verurteilt. Dieser Prozess offenbarte die ganze Willkür militärgericht-licher Verfahren und Urteile.

Der Chef der kaiserlichen Hochseeflotte, Admiral Scheer, bestätigte am 02. September 1917 die Todesstrafe für Albin Köbis und Max Reichpietsch trotz massiver Bedenken der begutachtenden Juristen. Drei Tage später wurden die Todesurteile für Albin Köbis und Max Reichpietsch auf den Schießplatz Wahn bei Köln vollstreckt. Es war ein abschreckendes Urteil bar jeglicher gesetzlicher Grundlage.