INSTRUKTION für die Armeesportvereinigung Vorwärts

- ASV-lnstruktion-

 

Bestätigt vom Sekretariat des Bundesvorstandes des Deutschen Turn- und Sportbundes der DDR.
In Kraft gesetzt vom Chef der Politischen Hauptverwaltung der Nationalen Volksarmee am 1. 12. 1979.

 

Gliederung
I       Aufgaben der Armeesportvereinigung Vorwärts
II      Mitgliedschaft in der Armeesportvereinigung Vorwärts
III     Organisationsgrundsätze der Armeesportvereinigung Vorwärts
IV     Organisationsaufbau der Armeesportvereinigung Vorwärts
        1. Die Armeesportgemeinschaften
        2. Die Sportorganisationen
        3. Die Armeesportklubs
        4. Das höchste Organ der Armeesportvereinigung Vorwärts
V     Auszeichnungen
VI    Erziehungsmaßnahmen
VII   Revisionskommissionen
VIII  Die Symbolik der Armeesportvereinigung Vorwärts

Die Armeesportvereinigung Vorwärts ist als sozialistische Militärsportorganisation Teil des Deutschen Turn- und Sportbundes der DDR, der sozialistischen Sportorganisation der Deutschen Demokratischen Republik und hat den Charakter einer Bezirksorganisation. Die Armeesportvereinigung Vorwärts läßt sich in ihrer gesamten Tätigkeit von den Beschlüssen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, den Gesetzen und Verordnungen des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, den Beschlüssen der Turn- und Sporttage und des Bundesvorstandes des Deutschen Turn- und Sportbundes der DDR sowie den Befehlen und Direktiven des Ministers für Nationale Verteidigung leiten.

 

I Aufgaben der Armeesportvereinigung Vorwärts

1. Die Armeesportvereinigung Vorwärts leistet, durch ihre politische und sportliche Arbeit einen aktiven Beitrag zur Weiterentwicklung von Körperkultur und Sport in der Deutschen Demokratischen Republik. Sie erzieht ihre Mitglieder zur schöpferischen Mitarbeit bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und der Schaffung der grundlegenden Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus.

2. Die Armeesportvereinigung Vorwärts organisiert eine vielseitige regelmäßige und leistungsorientierte sportliche Betätigung im Interesse von Kampfkraft und Gefechtsbereitschaft der Streitkräfte. Sie nimmt Einfluß auf die Stärkung der militärischen Kampfkollektive und trägt zur Entwicklung eines hohen physischen und psychischen Leistungsvermögens der Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere bei.

3. Die Armeesportvereinigung Vorwärts unterstützt durch eine wirkungsvolle, politische Arbeit die Festigung der sozialistischen Grundüberzeugungen ihrer Mitglieder und erzieht sie zu klassen-bewußten Kämpfern, deren Denken und Handeln vom Geist des sozialistischen Patriotismus und proletarischen Internationalismus geprägt ist. Sie erläutert ihren Mitgliedern die Sportpolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Sie fördert bei: ihren Mitgliedern die weitere Herausbildung des Staats- und Nationalbewußtseins und trägt zu deren allseitigen Personlich-keitsentwicklung bei.

4. Die Armeesportvereinigung Vorwärts vertieft die engen freundschaftlichen Beziehungen zu den Sportlern, der Sowjetarmee und der anderen sozialistischen Armeen sowie zu den Sportlern der befreundeten Armeen im Rahmen des Sportkomitees der befreundeten Armeen. Der sportliche Wettstreit mit den Angehörigen der Sowjetarmee und der anderen Bruderarmeen dient der weiteren Festigung der Klassen- und Waffenbrüderschaft und der Erfüllung der gemeinsamen Aufgabe.

5. Die Armeesportvereinigung Vorwärts fördert den Leistungssport mit dem Ziel, durch hervorragende Ergebnisse bei den Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften zur Festigung der Positionen des DDR-Leistungssports und zur Erhöhung des Ansehens der DDR beizutragen.

6. Die Leitungen der Armeesportvereinigung Vorwärts sowie die Komitees und Sportkomitees haben
a) mit den Chefs, Kommandeuren und Leitern sowie den Politorganen und Parteiorganisationen in der Nationalen Volksarmee, den Grenztruppen und der Zivilverteidigung der DDR zur Erfüllung der sportpolitischen und sportfachlichen Aufgaben zusammenzuarbeiten;
b) eine ganzjährige, interessante und abwechslungsreiche Sportarbeit zu organisieren und - in engem Zusammenwirken mit FDJ- und Gewerkschaftsorganisationen - alle Soldaten, Unteroffiziere, Offiziere, Zivilbeschäftigte und Beschäftigte für eine regelmäßige sportliche Betätigung zu gewinnen und ständig neue Mitglieder für die Armeesportvereinigung zu werben;
c) den Massensport breit zu entfalten, bewährte Wettkampf formen weiter auszubauen, das Training und die Abnahme der Bedingungen für das Sportabzeichen der DDR Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung der Heimat sowie der Disziplinen der Fernwettkämpfe kontinuierlich durchzuführen und den Spiel- und Wettkampfbetrieb in und zwischen den Armeesportgemeinschaften zu erweitern;
d) die militärsportlichen Wettkämpfe zielstrebiger zu entwickeln und durch geeignete Maßnahmen den Erwerb des Militärsportabzeichens zu unterstützen;
e) die Sektionen politisch und organisatorisch zu festigen, die Teilnahme ihrer Mitglieder am Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb in hoher Qualität zu sichern sowie unter Beachtung örtlicher Bedingungen neue Sektionen zu bilden;
f) den Kinder- und Jugendsport zu fördern, die kommunistische Erziehung und sportliche Ausbildung in den Trainingszentren sowie in den Nachwuchsabteilengen der Sektionen ständig zu qualifizieren und effektiver zu gestalten, Bestenermittlungen und Überprüfungswettkämpfe durchzuführen und sportliche Talente zu den Zentren des Leistungssports der Armeesportvereinigung Vorwärts zu delegieren;
g) die Zusammenarbeit mit den Sportlern und Kollektiven der Einheiten und Truppenteile der Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland, weiter zu festigen;
h) den sozialistischen Wettbewerb in der Armeesportvereinigung Vorwärts unter Einbeziehung aller Mitglieder und Sportkollektive breit zu entfalten, ihn für die Erfüllung der sportpolitischen und sportlichen Aufgaben zu nutzen, seine Ergebnisse regelmäßig auszuwerten und vorbildliche Leistungen zu würdigen;
i) Führungsdokumente und Materialien für die Tätigkeit der Armeesportvereinigung Vorwärts herauszugeben;
j) die nachgeordneten Sportorganisationen, Armeesportklubs, Armeesportgemeinschaften, Sportabteilungen, Sportgruppen, Sektionen und Trainingszentren anzuleiten, deren Arbeit zu analysieren, die besten Erfahrungen zu verallgemeinern und zu popularisieren sowie den übergeordneten Leitungen und Organen der Armeesportvereinigung Vorwärts über die Ergebnisse ihrer Arbeit zu berichten;
k) entsprechend den Beschlüssen des Bundesvorstandes des Deutschen Turn- und Sportbundes der DDR und den Anordnungen des Stellvertreters des Ministers und Chef der Politischen Hauptverwaltung der Nationalen Volksarmee die Wahlen in der Armeesportvereinigung Vorwärts zu organisieren;
l) die politische und sportfachliche Aus- und Weiterbildung der Funktionäre, Trainer, Übungsleiter, Kämpf- und Schiedsrichter sowie der Abnahmeberechtigten für das Sportabzeichen der DDR durchzuführen;
m) das sportliche Leben in den Wohngebieten der Nationalen , Volksarmee und der Grenztruppen der DDR zu entwickeln und die Zusammenarbeit mit den örtlichen Staatsorganen und gesellschaftlichen Organisationen zu verstärken;
n) mit den anderen Leitungen und Vorständen des Deutschen Turn- und Sportbundes der DDR in den Bezirken, Kreisen und auf örtlicher Ebene die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu festigen;
o) auf den effektiven Einsatz der finanziellen Mittel, auf die Erhöhung des Eigenaufkommens sowie die Planung, Beschaffung, Nachweisführung, pflegliche Nutzung und Wartung der Sportmaterialien, -geräte und -anlagen Einfluß zu nehmen.


II Mitgliedschaft in der Armeesportvereinigung Vorwärts

7. Die Armeesportvereinigung Vorwärts vereint in ihren. Reihen auf freiwilliger Grundlage Angehörige, Zivilbeschäftigte und Beschäftigte der Nationalen Volksarmee, der Grenztruppen und der Zivilverteidigung der DDR, deren Familienangehörige sowie Kinder, Jugendliche und andere interessierte Bürger.

8. Die Aufnahme als Mitglied in die Armeesportvereinigung bedarf der Bestätigung durch die Leitung der Sportgruppe oder Sektion bzw. durch die Leitung der Armeesportgemeinschaft. Für die Aufnahme von Kindern ist die Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich.

9. Die Mitglieder der Armeesportvereinigung werden in Sportgruppen und Sektionen organisatorisch erfaßt. Sie nehmen am Organisations- und Sportleben der Sportgruppen bzw. der Sektionen teil und entrichten in diesen .ihre Mitgliedsbeiträge.

10. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder, werden durch das Statut des Deutschen Turn- und Sportbundes der DDR unter Beachtung der militärischen Bestimmungen geregelt.


III Organisationsgrundsätze der Armeesportvereinigung Vorwärts

11. Die Armeesportvereinigung Vorwärts arbeitet nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus. Alle Leitungen werden von den. Mitgliedern gewählt und sind den Mitgliederversammlungen bzw. Delegiertenkonferenzen rechenschaftspflichtig.

12. Die Leitungen der Armeesportvereinigung Vorwärts arbeiten im Kollektiv unter Wahrung der persönlichen Verantwortung. Sie verwirklichen in ihrer Tätigkeit die Einheit von Beschlußfassung, Beschlußerfüllung und Kontrolle. Den Mitgliedern der Leitungen sind Aufgaben für abgegrenzte Funktionsbereiche zu übertragen.

13. Die Leitungen beziehen die Mitglieder in eine schöpferische und aktive Mitarbeit ein. Sie beachten deren Kritiken und nutzen ihre Vorschläge für die Verbesserung der Arbeit.

14. Die Leitungen der Armeesportvereinigung Vorwärts arbeiten .auf der Grundlage von Jahres-, Quartals- bzw. Monatsplänen.


IV Organisationsaufbau der Armeesportvereinigung Vorwärts

15. Der Organisationsaufbau erfolgt auf der Grundlage des Statuts des Deutschen Turn- und Sportbundes der DDR. Ihm ist die militärische Struktur zugrunde gelegt.

16. Die Armeesportgemeinschaften
Die Armeesportgemeinschaften sind die Zentren des sportlichen und sportpolitischen Lebens der Armeesportvereinigung Vorwärts. In der Nationalen Volksarmee, den Grenztruppen und der Zivilverteidigung der DDR können Armee-sportgemeinschaften gebildet werden in
a) Truppenteilen und selbständigen Einheiten;
b) Stäben der Kommandos und Verbände;
c) Lehreinrichtungen;
d) selbständigen Dienststellen, Betrieben und Einrichtungen;
e) Standorten;
f) Wehrbezirkskommandos;
g) Erholungsheimen.
Die Bildung von Armeesportgemeinschaften ist vom Vorsitzenden der zuständigen Sportorganisation zu bestätigen.

Die Mitgliederversammlung bzw. Delegiertenkonferenz ist das höchste Organ der Armeesport-gemeinschaft.
Die Armeesportgemeinschaften führen in der Regel jährlich zwei Mitgliederversammlungen bzw. Aktivtagungen zur Beratung und Beschlußfassung über die weiteren Aufgaben der Armeesport-gemeinschaften durch.
Die Leitung der Armeesportgemeinschaft wird alle 3 Jahre auf einer Berichtswahlversammlung bzw. Delegiertenkonferenz gewählt. In Armeesportgemeinschaften mit mehr als 200 wahlberechtigten Mitgliedern kann an Stelle der Berichtswahlversammlung eine Delegiertenkonferenz durchgeführt werden.
Entsprechend den Festlegungen der Anordnung für die Wahlen, in der Armeesportvereinigung Vorwärts wählt die Berichtswahlversammlung bzw. Delegiertenkonferenz die  Revisionskommission und die Delegierten zur Delegiertenkonferenz der zuständigen Sportorganisation.
In den Armeesportgemeinschaften können entsprechend den örtlichen Bedingungen Sportabteilungen, Sportgruppen und Sektionen gebildet werden.

- Die Bildung von Sportabteilungen kann erfolgen in
a) Bataillonen und Abteilungen bzw. gleichgestellten Einheiten;
b) Sektionen und Fachrichtungen der Lehreinrichtungen;
c) Wohngebieten.
Die Sportabteilung führt halbjährlich eine Aktivtagung durch.
Die Leitung der Sportabteilung wird alle 3 Jahre auf Berichtswahlversammlungen bzw. Delegiertenkonferenzen gewählt.
In Sportabteilungen mit mehr als 200 wahlberechtigten Mitgliedern kann an Stelle der Berichtswahlversammlung eine Delegiertenkonferenz durchgeführt werden.

- Sportgruppen sind die Basis der sportlichen und sportpolitischen Arbeit in der Armeesportgemeinschaft.
Die Bildung von Sportgruppen kann erfolgen in
a) Kompanien, Batterien/Gleichgestellte der Truppenteile und selbständigen Einheiten und Lehrgängen an den Lehreinrichtungen;
b) Kompanien/Gleichgestellte der Lehreinrichtungen;
c) Führungsorganen und Stäben;
d) selbständigen Dienststellen, Betrieben und Einrichtungen;
e) Stäben der Armeesportklubs;
f) Wehrkreiskommandos und Erholungsheimen.
Die Sportgruppen führen halbjährlich mindestens eine Mitgliederversammlung durch.
In den unter a) aufgeführten Sportgruppen erfolgt, die Wahl der Leitung der Sportgruppe jährlich. In den unter b) bis f) aufgeführten Sportgruppen wird die Leitung der Sportgruppe alle drei Jahre gewählt.
Ausnahmen die sich auf Grund militärischer Erfordernisse ergeben, sind durch die übergeordneten Leitungen zu bestätigen.

- Die Sektionen der Armeesportgemeinschaften vereinen die interessierten Sportler ihrer Sportart. Sie arbeiten nach den Beschlüssen der Leitung der Armeesportgemeinschaft und des zuständigen Sportverbandes der DDR. Das höchste Organ der Sektion ist die Sektionsversammlung, die in der Regel einmal im Halbjahr einberufen wird. Die Leitungen der Sektionen werden alle drei Jahre auf Berichtswahlversammlungen bzw. bei mehr als 200 wahlberechtigten Mitgliedern auf Delegierten-konferenzen gewählt.

- Trainingszentren werden zentral durch das Komitee der Armeesportvereinigung Vorwärts gewählt und auf Beschluß der Leitung der zuständigen Sportorganisation gebildet. Sie sind die erste Stufe zur Förderung sportlich geeigneter Kinder und Jugendlicher.
Die Trainingszentren arbeiten auf der Grundlage der Beschlüsse und Richtlinien des Deutschen Turn- und Sportbundes der DDR, des Präsidiums der Armeesportvereinigung Vorwärts sowie der Sport-verbände der DDR.
Die Führung der Trainingszentren erfolgt unmittelbar durch die Leitung der Armeesportgemeinschaft über die von ihr berufene Leitung des Trainingszentrums.

17. Die Sportorganisationen
Die Sportorganisationen können gebildet werden in
a) den Teilstreitkräften der Nationalen Volksarmee und in den Grenztruppen der DDR;
b) den Verbänden / Gleichgestellten, den Kommandos der Militärbezirke, den Kommandos der Teilstreitkräfte der Nationalen Volksarmee und der Grenztruppen der DDR, Offiziershochschulen und bei den Politorganen im Ministerium für. Nationale Verteidigung.
Die Bildung von Sportorganisationen ist vom Vorsitzenden der Armeesportvereinigung Vorwärts zu bestätigen.
Die Delegiertenkonferenz ist das höchste Organ der Sportorganisation. Sie tritt in den, unter a) aufgeführten Sportorganisationen alle 6 Jähre und in den unter b) aufgeführten Sportorganisationen alle 3 Jahre zusammen, wählt die Leitung und die Revisionskommission der Sportorganisation sowie die Delegierten zur nächsthöheren Delegiertenkonferenz bzw. zur Sportkonferenz der Armeesportvereinigung Vorwärts.
Die Leitung der Sportorganisation tritt in der Regel vierteljährlich zusammen.
Zur Verwirklichung der in der Leitung der Sportorganisation gefaßten Beschlüsse kann der Vorsitzende der Sportorganisation Weisungen erlassen. Die Leitung der Sportorganisation kann bei Notwendigkeit Aktivberatungen einberufen.
Die Leitungen der Sportorganisationen haben das Recht, Mitglieder der Armeesportvereinigung Vorwärts für die Wahl in die Kreis- und Bezirksvorstände des Deutschen Turn- und Sportbundes der DDR sowie in die Organe und Leitungen, der Sportverbände der DDR der Kreise und Bezirke vorzuschlagen.
Die Leitungen der Sportorganisationen beauftragen, die bei den Politorganen bestehenden Komitees bzw. Sportkomitees zwischen den Sitzungen mit der Leitung der Tätigkeit der Sportorganisationen und Armeesportgemeinschaften zur Erfüllung der Aufgaben im Massen- und Nachwuchssport.
Die Komitees der Sportorganisationen arbeiten mit den Rechten und Pflichten des Sekretariats eines Kreisvorstandes des Deutschen Turn- und Sportbundes der DDR.

18. Die Armeesportklubs
Die Armeesportklubs sind, die Zentren des Leistungssports der Armeesportvereinigung Vorwärts.
Sie arbeiten auf der Grundlage der Beschlüsse des Bundesvorstandes des Deutschen Turn- und Sportbundes der DDR, seiner Sportverbände, der Leistungssportkommission der DDR, bestätigter, Perspektivpläne für den Leistungssport, von Direktiven, Befehlen sowie von Beschlüssen des Präsidiums der Armeesportvereinigung Vorwärts.
Die Armeesportklubs sind dem Chef des Komitees der Armeesportvereinigung Vorwärts direkt unterstellt und werden durch das Komitee der Armeesportvereinigung Vorwärts geführt, angeleitet und kontrolliert.
In den Armeesportklubs sind auf der Basis, der Sportarten Sektionen zu bilden.
Die Leitungen der Sektionen werden alle 3 Jahre auf Berichtswahlversammlungen gewählt. Sie führen das gesellschaftliche und sportliche Leben der Sektion und unterstützen die Arbeit der Sportmannschaften bei der Erfüllung des Leistungsauftrages.
Die Leitung eh der Sektionen werden durch die Leiter der Armeesportklubs angeleitet.
In den Armeesportklubs werden alle 3 Jahre Aktivtagungen bzw. Delegiertenkonferenzen durchgeführt.

19. Das höchste Organ der Armeesportvereinigung Vorwärts
Die Sportkonferenz ist das höchste Organ er Armeesportvereinigung Vorwärts.
Sie tritt alle 6 Jahre zusammen, nimmt den Rechenschaftsbericht des Präsidiums und den Bericht der Revisionskommission entgegen.
Die Sportkonferenz beschließt über Vorlagen und Anträge der Mitglieder, wählt das Präsidium und die Revisionskommission der Armeesportvereinigung Vorwärts sowie die Delegierten zum Turn- und Sporttag des Deutschen Turn- und Sportbundes der DDR.
Auf Beschluß des Präsidiums der Armeesportvereinigung Vorwärts können außerordentliche Sportkonferenzen oder Aktivberatungen einberufen werden.
Das Präsidium der Armeesportvereinigung Vorwärts arbeitet auf der Grundlage einer Arbeitsordnung. Es berät grundsätzliche, für die Weiterentwicklung der Armeesportvereinigung bestimmende Fragen und faßt dazu Beschlüsse.
Das Präsidium der Armeesportvereinigung Vorwärts hat das Recht, Mitglieder der Armeesportvereinigung zur Wahl in die leitenden Organe des Deutschen Turn- und Sportbundes der DDR und der Sportverbände der DDR vorzuschlagen.
Zwischen den Sitzungen des Präsidiums ist das Komitee der Armeesportvereinigung Vorwärts mit der Leitung der Tätigkeit der Armeesportvereinigung beauftragt.
Die Leitung des Komitees der Armeesportvereinigung Vorwärts arbeitet mit den Rechten und Pflichten des Sekretariats eines Bezirksvorstandes des Deutschen Turn- und Sportbundes der DDR.

20. Die finanzielle und materiell-technische Sicherstellung der Tätigkeit der Armeesportvereinigung Vorwärts sowie die Beitragskassierung und der Sondermarkenverkauf werden auf der Grundlage der militärischen Bestimmungen durch die Politorgane gewährleistet. Die Pflege und Wartung der Sportgeräte und -ausrüstungen haben die Leitungen der Armeesportvereinigung Vorwärts auf allen Ebenen zu sichern.


V Auszeichnungen

21. Für vorbildliche Leistungen bei der Entwicklung der sozialistischen Körperkultur und des Sports können Personen und Kollektive
a) zur Auszeichnung entsprechend dem Statut und der Auszeichnungsordnung des Deutschen Turn- und Sportbundes der DDR vorgeschlagen werden;
b) entsprechend den Festlegungen über Auszeichnungen in der Armeesportvereinigung Vorwärts mit der Ehrennadel der Armeesportvereinigung Vorwärts in Bronze, Silber oder Gold ausgezeichnet werden.


V Erziehungsmaßnahmen

22. Mitglieder der Armeesportvereinigung, die gegen sportliche Grundsätze und Regeln des Gemeinschaftslebens verstoßen, können entsprechend dem Statut des Deutschen Turn- und Sportbundes der DDR zur Verantwortung gezogen werden.

23. Beschlüsse über Funktionsentzug und Ausschluß von Mitgliedern der Armeesportvereinigung werden nur nach Bestätigung durch die Leitung der Armeesportgemeinschaft bzw. Sportorganisation, wirksam.
Jedes Mitglied hat das Recht, zu Beschlüssen und Festlegungen, die seine Person betreffen, gehört zu werden.

24. Aus dem., Deutschen Turn- und Sportbund der DDR ausgeschlossene Mitglieder können nach Bewährung einen Antrag auf Neuaufnahme stellen. Neuaufnahmen in den Deutschen Turn- und Sportbund der DDR von früher ausgeschlossenen Mitgliedern müssen durch die Leitung der Armeesportgemeinschaft bestätigt werden.


VII Revisionskommissionen

25. Revisionskommissionen sind ehrenamtliche Kontrollorgane der Sozialistischen Militärsportorganisation. Sie werden von der Sportkonferenz der Armeesportvereinigung Vorwärts, den Delegiertenkonferenzen der Sportorganisationen und den Berichtswahlversammlungen bzw. Delegiertenkonferenzen der Armeesportgemeinschaften gewählt und sind diesen rechenschaftspflichtig.
Es bestehen
a) die Revisionskommission der Armeesportvereinigung Vorwärts,
b) die Revisionskommissionen der Sportorganisationen und
c) die Revisionskommissionen der Armeesportgemeinschaften.

26. Die Revisionskommissionen arbeiten auf der Grundlage des Statuts, des Deutschen Turn- und Sportbundes der DDR, der Richtlinie der Zentralen Revisionskommission des DTSB der DDR für die Tätigkeit der Revisionskommissionen, dieser Instruktion und der Arbeitsordnung für die Revisionskommissionen der Armeesportvereinigung Vorwärts.

27. Die Revisionskommissionen führen in ihren Verantwortungsbereichen regelmäßig Prüfungen durch. Schwerpunkte der Prüfungen sind:
Die Organisationstätigkeit, die Durchsetzung der Organisationsgrundsätze der Armeesportvereinigung und die Erfüllung der organisatorisch-technischen Maßnahmen der Leitungen, die effektive Planung und Verwendung sowie die ordnungsgemäße Nachweisführung und Abrechnung aller finanziellen und materiellen Mittel, über die die Armeesportvereinigung verfügt,
die Ordnungsmäßigkeit der Beitragskassierung und -abrechnung sowie anderer Einnahmen.

28. Die Revisionskommissionen organisieren ihre Tätigkeit in Zusammenarbeit »mit den gewählten Leitungen und den zuständigen Komitees bzw. Sportkomitees. Sie stimmen mit ihnen ihre Arbeitspläne ab und informieren sie über ihre Kontrollergebnisse. Sie sind berechtigt, in die für ihre Kontrolltätigkeit erforderlichen Unterlagen Einsicht zu nehmen, Auskünfte zu verlangen und dem Chef des Komitees der Armeesportvereinigung Vorwärts bzw. den Leitern der Komitees/Sportkomitees sowie den gewählten Leitungen der Armeesportvereinigung Vorwärts Empfehlungen zur Durchsetzung der in den Prüfungsprotokollen festgelegten Schlußfolgerungen zu unterbreiten.

29. Die Vorsitzenden der Revisionskommissionen nehmen an den Sitzungen der gewählten Leitungen mit beratender Stimme teil. Sie sind berechtigt, an Arbeitsberatungen der Komitees bzw. Sportkomitees teilzunehmen, auf denen Aufgaben erörtert werden, die für ihre Tätigkeit von Bedeutung sind.

30. Die Revisionskommissionen der Armeesportvereinigung Vorwärts und der Sportorganisationen leiten die Revisionskommissionen der nachgeordneten Organisationsebenen regelmäßig an und qualifizieren diese.


VIII Die Symbolik der Armeesportvereinigung Vorwärts

31. Das Emblem der Armeesportvereinigung Vorwärts ist in der Form oval, in der Grundfarbe gelb mit schwarzer Umrandung. In den oberen zwei Fünfteln der gelben Fläche befinden sich die Buchstaben A und S in schwarz, in den unteren drei Fünfteln befindet sich ein rotes V.

32. Die Fahne der Armeesportvereinigung ist in ihrer Grundfarbe rot mit zwei gelben Querstreifen. In der Mitte befindet sich zwischen den Querstreifen das Emblem der Armeesportvereingung Vorwärts.

33. Die Farben der Sportbekleidung der Armeesportvereinigung Vorwärts sind gelb-rot.

 

(Quelle: F. Weber)