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- Vorstandsinformation vom 07.09.2013
über eine Durchsuchung der Wohnungen von Mitgliedern unseres Verbandes Am 20. 08. 2013 erfolgte im Zuge eines Ermittlungsverfahrens auf Beschluss des Amtsgerichtes Tiergarten die Durchsuchung der Wohnungen unserer Mitglieder
Diese Genossen werden gemeinsam mit Mitgliedern des Traditionsverbandes NVA eines Vergehens gegen die Bestimmungen des Versammlungsgesetzes und der Strafgesetze verdächtigt.
Ihnen wird von der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, am 09. Mai 2013 gegen 10.00 Uhr am Sowjetischen Ehrenmal in Berlin-Treptow entgegen den Festlegungen im Versammlungsgesetz, in Uniform und teilweise unter Mitführung von Waffen eine Versammlung von ca. 40 Personen geplant und abgehalten zu haben.
Dabei werden unsere vier Genossen beschuldigt, als „führende Mitglieder des Traditionsverbandes NVA e.V.“, an der Planung, Organisation und Durchführung dieser Veranstaltung beteiligt zu sein.
Wir erklären uns mit den Genossen Oberst a.D. Munkelt, Oberst a.D. Schubert, Fregattenkapitän a.D. Prof. Dr. Fischer und Oberstleutnant a.D. Wagner solidarisch und unterstützen alle Schritte zur Abwehr der gegen sie erhobenen Beschuldigungen und des Ermittlungsverfahrens.
Wir erklären:
Der Verband zur Pflege der Traditionen der Nationalen Volksarmee und der Grenztruppen der DDR protestiert entschieden gegen das durch nichts begründete Ermittlungsverfahren gegen die vier Mitglieder unseres Verbandes, die Hausdurchsuchungen und die dabei erfolgten Beschlagnahmen von Sachen und Dokumenten sowie die Vorladungen zur Vernehmung durch Untersuchungsorgane.
Diese ungerechtfertigten Maßnahmen stellen nach unserer Auffassung eine grobe Verletzung des Art. 1 des Grundgesetzes dar.
Der Verband wird sich in seiner Arbeit durch solche, durch nichts gerechtfertigte Maßnahmen und Einschüchterungsversuche nicht davon abhalten lassen, die Traditionen der Nationalen Volksarmee und der Grenztruppen der DDR weiter zu pflegen und zu vertreten. Dazu gehören auch die Würdigung der Leistungen des Sowjetvolkes und seiner Armee zur Befreiung des deutschen Volkes vom Hitlerfaschismus.
Wenn der 8. Mai in der Bundesrepublik Deutschland (außer in Land Mecklenburg-Vorpommern) kein Tag der Ehrung und des Gedenkens mehr ist, ist das eine Schande für dieses Land.