Der Warschauer Vertrag

„Der Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“, kurz der Warschauer Vertrag, wurde im Mai 1955 unterzeichnet. Die damit geschaffene Militärkoalition sozialistischer Staaten Europas hatte das Ziel, den Schutz des Sozialismus und die Sicherung des Friedens unter allen Bedingungen zuverlässig zu gewährleisten.

Auf der 2. Konferenz europäischer Länder zur Gewährleistung des Friedens und der Sicherheit in Europa vom 11. Bis 14.05.1955 in Warschau unterzeichneten die VR Albanien, die VR Bulgarien, die Tschechoslowakische Republik, die DDR, die VR Polen, die Rumänische VR, die UdSSR und die Ungarische VR den o.g. Vertrag. Nach der Ratifizierung durch die Signatarstaaten und Hinterlegung der Ratifizierungsurkunden bei der Regierung der VR Polen, trat der Vertrag am 04.06.1955 in Kraft.

Er wurde laut Art. 11 für die Dauer von 20Jahre geschlossen. Für die vertragschließenden Seiten, so  war dort weiter fixiert, die 1 Jahr vor Ablauf der Frist der Regierung der VR Polen keine Erklärung über die Kündigung des Vertrages übergeben, bleibt dieser weitere 10 Jahre in Kraft. Die VR Albanien stellte 1962 die Mitarbeit ein und löste 1968 den Vertrag.

Dem Abschluss des Warschauer Vertrages waren eine Reihe von Initiativen der sozialistischen Staaten vorangegangen mit dem Ziel, den Prinzipien der friedlichen Koexistenz in den Beziehungen von Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung zum Durchbruch zu verhelfen und eine stabile Friedensordnung in Europa zu schaffen. So wurde auf Druck der USA die 1. Konferenz europäischer Länder zur Gewährleistung des Friedens und der Sicherheit in Europa 1954 durch die Westmächte torpediert.  Statt  dessen wurde die Aufnahme der BRD in die NATO forciert und mit den Pariser Verträgen, die 1955 ratifiziert wurden, vollzogen.

Der Warschauer Vertrag, der eine höhere Stufe der Einheit und Geschlossenheit der sozialistischen Staaten einleitete, wurde zu einem einflussreichen Faktor des Friedens und der Sicherheit der Völker. In Übereinstimmung mit der UN-Charta gingen die Teilnehmer die Verpflichtung ein, „sich in ihren internationalen Beziehungen der Drohung mit Gewalt oder ihrer Anwendung zu enthalten und ihre internationalen Streitfragen mit friedlichen Mitteln  so zu lösen, dass der Weltfrieden und die Sicherheit nicht gefährdet werden.“ (Art. 1)

Von diesem Grundsatz geleitet, trafen die vertragsschließenden Seitenfolgende, für den Schutz der sozialistischen Staatengemeinschaftbedeutende Festlegungen: Im Falle eines bewaffneten Überfalls wird jeder Teilnehmerstaat „ dem Staat oder den Staaten, die einem solchen Überfall ausgesetzt sind, sofortigen Beistand individuell und in  Vereinbarung mit den anderen Teilnehmerstaaten des Vertrages mit allen Mitteln, die ihnen erforderlich scheinen, einschließlich der Anwendung von militärischer Gewalt, erweisen.“ (Art. 4)

Im Artikel 5 wurde unter anderem die Schaffung eines vereinten Kommandos derjenigen ihrer Streitkräfte zu schaffen, die dem Bündnis zur Verfügung gestellt werden.

Der Abschluss des Warschauer Vertrages war ein Meilenstein für den Schutz des  ersten Arbeiter- und Bauerstaates auf deutschem Boden. Im Unterschied zu den anderen Teilnehmerstaaten verfügte die DDR zum Zeitpunkt des Abschlusses des Warschauer Vertrages noch nicht über eine Armee.

Der im September 1955 abgeschlossene „ Vertrag über die Beziehungen der DDR und der UdSSR“ verankerte staats- und völkerrechtlich die Souveränität der DDR.

Das ermöglichte der DDR, nunmehr der mit ihrem Beitritt zum Warschauer Vertrag übernommenen Verantwortung für den kollektiven Schutz des  Sozialismus und des Friedens voll nachzukommen. Die Gründung der NVA 1956 war ein folgerichtiger Schritt bei der Erfüllung dieser Aufgaben.

Im Mai 1958 bestätigte die Tagung des Politisch Beratenden Ausschusses die Einbeziehung von Truppenkontingenten der DDR in die Vereinten Streitkräfte.

Führungsorgane des Warschauer Vertrages (Stand 1980):

Führungsorgane des Warschauer Vertrages

Die Tätigkeit des Warschauer Vertrages beinhaltete in den Folgejahren eine Vielzahl von politischen Aktivitäten zur Sicherung des Friedens in Europa und der Welt. Zugleich wurde die Kampfkraft und Gefechtsbereitschaft der Vereinten Streitkräfte kontinuierlich gesteigert und bei gemeinsamen Manövern unter Beweis gestellt. Im Ergebnis der 2+4 Verhandlungen zur Herstellung der deutschen Einheit wurde am 24.09.1990 in Berlin das Protokoll über die Herauslösung der NVA aus der Militärorganisation des Warschauer Vertrages unterzeichnet. Festzustellen bleibt, dass
die NVA der DDR jederzeit ihren Bündnispflichten nachgekommen ist und unter ihren Verbündeten hohes Ansehen genoss. Die militärischen Strukturen des Warschauer Vertrages wurden am 31. März 1991, das Bündnis selbst am 1. Juli 1991 offiziell aufgelöst. Waren die Jahre seiner Existenz gekennzeichnet durch das militärische Gleichgewicht in Europa und der Welt, damit verbunden die längste Friedensperiode in Europa, sind Kriege heute längst wieder führbar geworden. Mit dabei die Bundesrepublik Deutschland, mit ausdrücklicher Empfehlung ihres Bundespräsidenten.

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