Der Politisch Beratende Ausschuss des Warschauer Vertrages

Der Politisch Beratende Ausschuss (PBA)war das höchste Organ des Warschauer Vertrages. In ihm hatte jeder Teilnehmerstaat unabhängig von der Größe seines Territoriums, der Bevölkerungszahl und dem Stand der gesellschaftlichen Entwicklung, die gleichen Rechte.

Jede nationale Vertretung verfügte bei kollektiven Beratungen und Entscheidungen über eine Stimme, hatte das Recht in der Landessprache zu verhandeln und übernahm nach einem festgelegten Turnus den Vorsitz bei Tagungen.

Die Mitgliedsstaaten wurden durch ihre Ersten bzw. Generalsekretäre der kommunistischen bzw. sozialistischen Parteien, die Regierungschefs und die Außenminister vertreten. Wichtige Beschlüsse waren unter anderem:

  • Die 1. Tagung des Politisch Beratenden Ausschusses am 28./29.01.1956 in Prag beschloss das Statut über das Vereinte Kommando, bestehend aus dem Oberkommandierenden der Vereinten Streitkräfte und seinen Stellvertretern. Zu Stellvertretern wurden die Verteidigungsminister der Teilnehmerstaaten ernannt. Zum ersten Oberkommandierenden ernannten die Teilnehmerstaaten den Marschall der Sowjetunion I.S. Konjew. Ihm folgten die Marschälle A.A. Gretschko (1960), I.I. Jakubowski (1967), W.G. Kulikow (1976) sowie Armeegeneral P.G. Luschew (1989).
  •  Am 24.05.1958 verabschiedete der PBA eine Deklaration der Teilnehmerstaaten zur Sicherung des Friedens. Die darin enthaltenen Forderungen nach Einstellung aller Kernwaffenversuche, nach Verzicht auf die Anwendung von Massenvernichtungs-waffen und nach anderen bedeutenden Abrüstungs- und Entspannungsschritten wurden von der weltweiten demokratischen Bewegung „Kampf dem Atomtod“ unterstützt.
  • Seit der Tagung vom 04.02.1960, wo wichtige Fragen der internationalen Lage und der europäischen Sicherheit behandelt wurden, fanden die Beratungen ständig auf höchster Ebene statt.
  • Von der Beratung des PBA vom 19.- 20.01.1965 in Warschau, ging die Initiative aus, eine Konferenz europäischer Staaten zu Fragen der kollektiven Sicherheit in Europa einzuberufen.
  • Auf  der folgenden Tagung vom 04.- 06.07.1966 in  Bukarest verabschiedeten die Teilnehmerstaaten die „Deklaration über die Festigung des Friedens und der Sicherheit in Europa“. Darin wurden konkrete Schritte zur politischen und militärischen Entspannung, wie Rüstungsbeschränkungen und Abrüstung vorgeschlagen.
  • Die Tagung am 17.03.1969 beschloss, die Struktur und Funktion der Führungsorgane der Vereinten Streitkräfte zur Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den verbündeten Armeen auszubauen und zu vervollkommnen. Ein wichtiger Schritt war die Bildung des Komitees der Verteidigungsminister als ein ständig arbeitendes Organ. Weiterhin wurde der Militärrat der Vereinten Streitkräfte geschaffen, der unter Vorsitz des Oberkommandierenden tagte. Die Bildung des Technischen Komitees der Vereinten Streitkräfte trug den wachsenden Aufgaben der militärtechnischen Zusammenarbeit Rechnung.
  • In der auf der Tagung am 26.01.1972 angenommenen Deklaration über Frieden und Sicherheit in Europa wurden Grundprinzipien der europäischen Sicherheit und der Beziehungen der Staaten definiert: Unverletzbarkeit der Grenzen; Gewaltverzicht; friedliche Koexistenz; Abrüstung.
  • Die Tagung am 25. und 26.11.1976 fand in Bukarest statt. Ein Jahr nach der Konferenz von Helsinki gingen von dieser Tagung erneut Initiativen zur politischen und militärischen Entspannung aus (Bukarester Deklaration). Diesem Ziel diente auch der Vorschlag an alle Teilnehmerstaaten der gesamteuropäischen Konferenz, einen Vertrag zu unterzeichnen, demzufolge keiner von ihnen als erster Kernwaffen einsetzen wird. Der Beschluss über die Bildung des Komitees der Außenminister und des Vereinigten Sekretariats der Staaten des Warschauer Vertrages war ein wichtiger Schrittzur Vervollkommnung der politischen Zusammenarbeit.
  • Im November 1978 unterbreitete der PBA eine Reihe von Vorschlägen (Moskauer Deklaration), mit dem Ziel, ein erneutes Anwachsen der Kriegsgefahr abzuwenden und Fortschritte bei der Rüstungsbegrenzung und Abrüstung zu erreichen. Es wurde unterstrichen, dass die Mitglieder des Warschauer Vertrages nicht nach militärischer Überlegenheit streben, aber auch keine Zerstörung des militärstrategischen Gleichgewichtes durch die NATO zulassen.
  • In der Deklaration, die durch den PBA im Mai 1980 verabschiedet wurde, schlugen die Teilnehmerstaaten erneut eine Reihe von vertrauensbildenden und Abrüstungsmaßnahmen vor. Besondere Bedeutung wurde einer auszuarbeitenden Vereinbarung über nukleare Raketenwaffen mittlerer Reichweite beigemessen.
  • Auf der Tagung im Juni 1983 wurde herausgearbeitet, dass zwei eng miteinander verbundene Aufgaben zu lösen sind, die Verhinderung einer militärischen Überlegenheit der USA und der NATO sowie die Weiterführung des Kampfes zur Einstellung des Wettrüstens, für Abrüstung und friedliche Koexistenz.
  • Im April 1985 tagte der PBA des Warschauer Vertrages am Ort der Unterzeichnung des Bündnisses vor 30 Jahren. Beschlossen wurde die Verlängerung des Vertrages um weitere 20 Jahre und, falls dann noch erforderlich, um weitere 10 Jahre.

Bekräftigt wurde die Bereitschaft, ihre Organisation insgesamt oder als ersten Schritt deren Militärkoalition aufzulösen, falls die NATO-Staaten ebenfalls zu solchen Maßnahmen bereit wären.

  • Die am 10. und 11.06.1986 durchgeführte Tagung des PBA in Budapest legte ein komplexes Programm zur Gesundung der Weltlage, zur Rüstungsbegrenzung und Abrüstung vor. Festgestellt wurde, dass es in einem Atomkrieg weder Sieger noch Besiegte geben würde. Sicherheit sei nur miteinander, nicht gegeneinander möglich.
  • Im Mai 1987 wurde die Erklärung über die Militärdoktrin des Warschauer beschlossen. In ihr bekundeten sie ihre Entschlossenheit, den Krieg ein für allemal aus dem Leben der der menschlichen Gesellschaft zu verbannen, das immer gefahrvollere Wettrüsten zu beenden, die Anwendung militärischer Gewalt nicht mehr zuzulassen, Frieden und Sicherheit zu stärken sowie die allgemeine und vollständige Abrüstung herbeizuführen. Unterstrichen wurde der ausschließliche Verteidigungscharakter der Militärdoktrin.
  • Am 30.06.1991 erfolgte auf der Tagung in Prag durch die verbliebenen sechs Länder die formelle Auflösung des Bündnisses, zuvor waren bereits in Budapest am  31. März 1991 in einer Vereinbarung das militärische Kommando und die Bündnis-verpflichtungen aufgehoben worden.

 

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