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- Satzung
des Verbandes zur Pflege der Traditionen der
Nationalen Volksarmee und der Grenztruppen der DDR
vom 05.04.2025
Der Vorstand des „Verbandes zur Pflege der Traditionen Nationalen Volksarmee und der Grenztruppen der DDR“ hat auf der Grundlage des § 8 der Satzung des Verbandes und den auf der Mitgliederversammlung am 05.04.2025 zum Mitgliedsbeitrag getroffenen Festlegungen folgende Beitragsordnung beschlossen:
| 1. Beitragshöhen | ||
| • Mitglieder (natürliche Personen) | ||
| - einmaliger Aufnahmebeitrag | 10 € | |
| - Jahresbeitrag | 50 € | |
| - Jugendliche in der Ausbildung/Studium | 12 € | |
| • Korporative Mitglieder | ||
| - einmaliger Aufnahmebeitrag | 0 € | |
| - Jahresbeitrag pro Mitglied des korporativen Vereins |
2 € | |
| • Ehrenmitglieder | beitragsfrei | |
| • Mitglieder (natürliche Personen), die nach dem 30. Juni des jeweiligen Jahres dem Verband beitreten, zahlen im laufenden Kalenderjahr einen verringerten |
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| - Jahresbeitrag von | 25 € | |
| - Jugendliche in der Ausbildung/Studium | 6 € | |
| 2. Beitragsanteile für Regionalgruppen | ||
| Zur Finanzierung der Arbeit der Regionalgruppen erhalten diese einen Anteil vom Jahresbeitrag der Mitglieder der jeweiligen Regionalgruppe. Der aktuelle Anteil beträgt 14 € für jedes vollzahlende Mitglied. (28% des Jahresbeitrags der jeweiligen Regionalgruppe). Er ist, bis zum 30.06. des jeweiligen Geschäftsjahres an die Regionalgruppen zu überweisen. |
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| 3. Erlass oder Verringerung des Beitrages | ||
| Der Vorstand des Verbandes hat das Recht, bei Bedürftigkeit die Aufnahmegebühr und/oder den Jahresbeitrag ganz oder teilweise zu erlassen, sie zu stunden oder Ratenzahlung zu bewilligen. |
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| 4. Terminliche Festlegung | ||
| Die Mitglieder haben bis zum 30.05. des Geschäftsjahres, den gesamten Jahresbeitrag zu bezahlen. Für diese rechtzeitig entrichteten Beiträge erhalten die Regionalgruppen den unter Ziffer 2. festgelegten Beitragsanteil. |
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