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Beitragsordnung

des Verbandes zur Pflege der Traditionen der
Nationalen Volksarmee und der Grenztruppen der DDR
vom 05.04.2025

 

Der Vorstand des „Verbandes zur Pflege der Traditionen Nationalen Volksarmee und der Grenztruppen der DDR“ hat auf der Grundlage des § 8 der Satzung des Verbandes und den auf der Mitgliederversammlung am 05.04.2025 zum Mitgliedsbeitrag getroffenen Festlegungen folgende Beitragsordnung beschlossen:

1. Beitragshöhen
  • Mitglieder (natürliche Personen)
  - einmaliger Aufnahmebeitrag 10  €
  - Jahresbeitrag 50  €
  - Jugendliche in der Ausbildung/Studium 12  €
 
  • Korporative Mitglieder
  - einmaliger Aufnahmebeitrag 0  €
  - Jahresbeitrag
  pro Mitglied des korporativen Vereins
2  €
 
  • Ehrenmitglieder beitragsfrei
 
  • Mitglieder (natürliche Personen), die nach
  dem 30. Juni des jeweiligen Jahres dem Verband
  beitreten, zahlen im laufenden Kalenderjahr einen
  verringerten
  - Jahresbeitrag von 25  €
  - Jugendliche in der Ausbildung/Studium  6  €
 
 
2. Beitragsanteile für Regionalgruppen
  Zur Finanzierung der Arbeit der Regionalgruppen erhalten
diese einen Anteil vom Jahresbeitrag der Mitglieder der
jeweiligen Regionalgruppe.

Der aktuelle Anteil beträgt 14 € für jedes vollzahlende
Mitglied. (28% des Jahresbeitrags der jeweiligen Regionalgruppe).
Er ist, bis zum 30.06. des jeweiligen Geschäftsjahres an die
Regionalgruppen zu überweisen.
 
 
3. Erlass oder Verringerung des Beitrages
  Der Vorstand des Verbandes hat das Recht, bei Bedürftigkeit die
Aufnahmegebühr und/oder den Jahresbeitrag ganz oder teilweise zu
erlassen, sie zu stunden oder Ratenzahlung zu bewilligen.
 
 
4. Terminliche Festlegung
  Die Mitglieder haben bis zum 30.05. des Geschäftsjahres, den
gesamten Jahresbeitrag zu bezahlen.

Für diese rechtzeitig entrichteten Beiträge erhalten die
Regionalgruppen den unter Ziffer 2. festgelegten Beitragsanteil.

 

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