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Einflüsse auf das Grenzregime seit 1946, auf die Schließung der Staatsgrenzen im  August 1961 und auf die Öffnung der Grenzübergänge am 09. November 1989,  im  Ergebnis des Wirkens innerer und äußerer Faktoren.

(von Oberst a. D. Frithjof Banisch)

Es widerstrebt mir, diese weltpolitischen Ereignisse mit den für Millionen vorwiegend Deutscher so einschneidenden Konsequenzen auf die Begriffe „Mauerbau“ oder  „Antifaschistischer Schutzwall“, „Grenzregime“ oder „Mauerfall“ zu reduzieren.

Warum ?

Erstens: Die Begriffe beziehen sich alle auf ein Bauwerk und machen es zum Symbol.  Das führt zwangsläufig und gezielt zur Simplifizierung. Es nimmt historisch konkreten Situationen im Ost- West- Konflikt des vergangenen Jahrhunderts die Dialektik.

Zweitens: Die Begriffe leisten damit jeglicher Demagogie Vorschub. Sie verschleiern die politischen, ökonomischen und daraus folgenden militärischen Interessen der sich gegenüberstehenden  Machtblöcke in der damaligen Zeit. Sie verhindern durch ein Schlagwort, mit dem schon alles gesagt zu sein scheint, den Erwerb von Wissen über die ganze Sache und sind somit am geeignetsten für Geschichtsfälschung und Populismus.

Das gewollte Wissensdefizit ist heute schon unübersehbar. An der öffentlichen Darstellung unserer Geschichte im letzten Jahrhundert und den dieses prägenden Ereignissen und Zusammenhängen werkeln vornehmlich „Experten“ im Sinne der zu veröffentlichenden Meinung. Das betrifft auch und immer wieder die Ereignisse um den 13. August 1961, kaum aber die Ereignisse der Jahre davor und danach, die Grenzöffnung am 09. November 1989, kaum aber deren Vorgeschichte und Konsequenzen. Untrennbar damit verbunden ist das Grenzregime.

In den Köpfen ist heute das Wort „Regime“ negativ besetzt. Dabei ist es nur ein Wort, sinnbildlich für „Ordnungssystem“ stehend. Erfahrungsgemäß ist Ordnung  für die Mehrheit der Menschen besser als Unordnung, weil sie gesellschaftliche Wesen sind, die der Ordnung des Umgangs miteinander bedürfen. Andernfalls gibt es Probleme – eigentlich.
Warum also die nicht enden wollenden Dokumentationen, Sonntagsreden, Podiumsdiskussionen, Spielfilme, u.s.w.. Für den kritischen Zeitgenossen klingt das fatal nach „Haltet den Dieb“, weil Weglassen oder Verdrehen an die Stelle von authentischer und allseitiger Geschichtsbetrachtung treten.  Schauen wir zurück !

Mit den Abkommen der Siegermächte von Jalta und Potsdam lagen die völkerrechtlichen Fakten im Ergebnis des II. Weltkrieges auf dem Tisch. Den politischen Falken der USA und Großbritanniens, gestützt auf die beträchtlichen Überreste des braunen Personals in den Amtsstuben der westlichen Besatzungs-    zonen stand der Sinn nach Revision der in Folge des Krieges entstandenen Realitäten in Mittel- und Osteuropa, letztlich um ihrer ökonomischen Interessen willen. Die Verweigerung eines Friedensvertrages mit Deutschland durch die Westmächte, wie von der UdSSR angestrebt, führte zur Zweiteilung Rest-Deutschlands. Ein Drittel war nach dem Willen der Sieger bereits verlorene Heimat für Millionen Deutsche. Völkerrechtlich anerkannte Tatsachen waren geschaffen, also Völkerrechtssubjekte, und damit auch deren Grenzen.
Die noch am 29. März 1961 von Walter Ulbricht erhobene Forderung nach einem Friedensvertrag mit beiden deutschen Staaten wurde von den Westmächten und der Adenauer-Administration abgelehnt.
So zementierte die Bonner Politik die Teilung Deutschlands, die komplizierte Situation im geteilten Berlin und hielt ein gewaltiges Konfliktpotential aufrecht. Den Umgang damit galt es zu ordnen, um Schlimmeres zu verhindern.
Das Gewaltmonopol eines jeden  Staates wird an seinen Grenzen auf Grundlage einer Ordnung durchgesetzt, dem Grenzregime, das, nach internationalem Recht, sich der Staat selbst gibt und das stets von den politischen, ökonomischen, geostrategischen Interessen der aneinander grenzenden Staaten, den konkreten Bedrohungslagen und natürlich von den Interessen bestehender  Koalitionen abhängig ist; hier dem Warschauer Vertrag (WV) und dem Nordatlantikpakt (NATO). Diese Ordnung ist folgerichtig nicht ausschließlich selbstbestimmt, sondern auch immer fremdbestimmt. Die angrenzenden Staaten nehmen maßgeblichen Einfluss auf das Grenzregime und damit auf  vorrangig Trennendes oder Verbindendes an der jeweiligen Staatsgrenze und dessen Entwicklung. Im hier in Rede stehenden Fall sind Entwicklungsetappen erkennbar, die aus oben genannten Gründen eine nähere Betrachtung verdienen.
Die Länder und Provinzen der Sowjetische Besatzungszone (SBZ) schufen sich auf Anweisung der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) zum 01. 12. 1946 ein Grenzsicherungsorgan mit zunächst ausschließlich polizeilichen Aufgaben, die Grenzpolizei.

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