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- Zum Grenzregime an der Demarkationslinie
(von Oberst a. D. Frithjof Banisch)
Es widerstrebt mir, diese weltpolitischen Ereignisse mit den für Millionen vorwiegend Deutscher so einschneidenden Konsequenzen auf die Begriffe „Mauerbau“ oder „Antifaschistischer Schutzwall“, „Grenzregime“ oder „Mauerfall“ zu reduzieren.
Warum ?
Erstens: Die Begriffe beziehen sich alle auf ein Bauwerk und machen es zum Symbol. Das führt zwangsläufig und gezielt zur Simplifizierung. Es nimmt historisch konkreten Situationen im Ost- West- Konflikt des vergangenen Jahrhunderts die Dialektik.
Zweitens: Die Begriffe leisten damit jeglicher Demagogie Vorschub. Sie verschleiern die politischen, ökonomischen und daraus folgenden militärischen Interessen der sich gegenüberstehenden Machtblöcke in der damaligen Zeit. Sie verhindern durch ein Schlagwort, mit dem schon alles gesagt zu sein scheint, den Erwerb von Wissen über die ganze Sache und sind somit am geeignetsten für Geschichtsfälschung und Populismus.
Das gewollte Wissensdefizit ist heute schon unübersehbar. An der öffentlichen Darstellung unserer Geschichte im letzten Jahrhundert und den dieses prägenden Ereignissen und Zusammenhängen werkeln vornehmlich „Experten“ im Sinne der zu veröffentlichenden Meinung. Das betrifft auch und immer wieder die Ereignisse um den 13. August 1961, kaum aber die Ereignisse der Jahre davor und danach, die Grenzöffnung am 09. November 1989, kaum aber deren Vorgeschichte und Konsequenzen. Untrennbar damit verbunden ist das Grenzregime.
In den Köpfen ist heute das Wort „Regime“ negativ besetzt. Dabei ist es nur ein Wort, sinnbildlich für „Ordnungssystem“ stehend. Erfahrungsgemäß ist Ordnung für die Mehrheit der Menschen besser als Unordnung, weil sie gesellschaftliche Wesen sind, die der Ordnung des Umgangs miteinander bedürfen. Andernfalls gibt es Probleme – eigentlich.
Warum also die nicht enden wollenden Dokumentationen, Sonntagsreden, Podiumsdiskussionen, Spielfilme, u.s.w.. Für den kritischen Zeitgenossen klingt das fatal nach „Haltet den Dieb“, weil Weglassen oder Verdrehen an die Stelle von authentischer und allseitiger Geschichtsbetrachtung treten. Schauen wir zurück !
Mit den Abkommen der Siegermächte von Jalta und Potsdam lagen die völkerrechtlichen Fakten im Ergebnis des II. Weltkrieges auf dem Tisch. Den politischen Falken der USA und Großbritanniens, gestützt auf die beträchtlichen Überreste des braunen Personals in den Amtsstuben der westlichen Besatzungs- zonen stand der Sinn nach Revision der in Folge des Krieges entstandenen Realitäten in Mittel- und Osteuropa, letztlich um ihrer ökonomischen Interessen willen. Die Verweigerung eines Friedensvertrages mit Deutschland durch die Westmächte, wie von der UdSSR angestrebt, führte zur Zweiteilung Rest-Deutschlands. Ein Drittel war nach dem Willen der Sieger bereits verlorene Heimat für Millionen Deutsche. Völkerrechtlich anerkannte Tatsachen waren geschaffen, also Völkerrechtssubjekte, und damit auch deren Grenzen.
Die noch am 29. März 1961 von Walter Ulbricht erhobene Forderung nach einem Friedensvertrag mit beiden deutschen Staaten wurde von den Westmächten und der Adenauer-Administration abgelehnt.
So zementierte die Bonner Politik die Teilung Deutschlands, die komplizierte Situation im geteilten Berlin und hielt ein gewaltiges Konfliktpotential aufrecht. Den Umgang damit galt es zu ordnen, um Schlimmeres zu verhindern.
Das Gewaltmonopol eines jeden Staates wird an seinen Grenzen auf Grundlage einer Ordnung durchgesetzt, dem Grenzregime, das, nach internationalem Recht, sich der Staat selbst gibt und das stets von den politischen, ökonomischen, geostrategischen Interessen der aneinander grenzenden Staaten, den konkreten Bedrohungslagen und natürlich von den Interessen bestehender Koalitionen abhängig ist; hier dem Warschauer Vertrag (WV) und dem Nordatlantikpakt (NATO). Diese Ordnung ist folgerichtig nicht ausschließlich selbstbestimmt, sondern auch immer fremdbestimmt. Die angrenzenden Staaten nehmen maßgeblichen Einfluss auf das Grenzregime und damit auf vorrangig Trennendes oder Verbindendes an der jeweiligen Staatsgrenze und dessen Entwicklung. Im hier in Rede stehenden Fall sind Entwicklungsetappen erkennbar, die aus oben genannten Gründen eine nähere Betrachtung verdienen.
Die Länder und Provinzen der Sowjetische Besatzungszone (SBZ) schufen sich auf Anweisung der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) zum 01. 12. 1946 ein Grenzsicherungsorgan mit zunächst ausschließlich polizeilichen Aufgaben, die Grenzpolizei.
In ihrer ersten Entwicklungsetappe zwischen 1946 und 1951 wurden die Aufgaben der Grenzpolizei gemeinsam mit sowjetischen Einheiten von der Unterbindung von Schieberei in erheblicher Größenordnung und anderer Grenzkriminalität geprägt mit dem Ziel, die Ausplünderung der Länder in der SBZ, später DDR, zumindest stark einzuschränken und NS – Verbrecher dingfest zu machen, die sich der Strafe in der SBZ, Polen oder der UdSSR für ihre Kriegstaten in Osteuropa entziehen wollten oder der nachwirkenden Nazipropaganda folgend meinten, im Westen läge ihre Zukunft. Das Verbindende der Grenze wurde durch den kleinen Grenzverkehr zu den Westzonen, später der BRD, und die faktisch offene Grenze innerhalb Groß Berlins gewährleistet.
Diese Etappe wird vor allem charakterisiert durch:
Nun formierte sich die Deutsche Grenzpolizei (DGP) schrittweise zu einem fest strukturierten, bewaffneten, eigenständigen Organ mit klar definierten polizeilichen Aufgaben auf der Grundlage eines Grenzregimes
Das entsprach den politischen Zielen, den ökonomischen Bedingungen und den möglichen Bedrohungslagen an der Grenze der DDR zum jeweiligen Nachbarn. Es beinhaltete alle institutionellen, administrativen, legislativen und technischen Maßnahmen und Einrichtungen der Grenzsicherung bzw. Grenzüberwachung und Grenzkontrolle an der Staatsgrenze, den Flug- und Seehäfen des Landes. Die Unterstellung des Organs wechselte in dieser Zeit mehrmals.
Die Entwicklung wurde besonders durch folgende Gegebenheiten beeinflusst:
In dieser Etappe reiften Schritt für Schritt eine politische Situation im Herzen Europas und eine ökonomische Situation in der DDR heran, die das Umschlagen in eine neue Qualität des Grenzregimes erzwang, oder zwei Möglichkeiten ließ:
entweder die Einverleibung der DDR durch den Westen nach deren forcierter Ausblutung und dessen stillschweigende Duldung durch die östliche Militär-koalition mit der UdSSR an der Spitze, oder die Fortsetzung der Politik durch die sich gegenüber stehenden Koalitionen mit anderen, nämlich militärischen Mitteln - also Krieg - unter möglichem Einsatz von Kernwaffen, wie F. Streletz und H. Keßler in ihrem Buch „Ohne Mauer hätte es Krieg gegeben“ im Detail belegen.
In dieser Etappe entstanden schrittweise Bedingungen, die den Übergang von der polizeilichen zur militärischen Grenzsicherung u. a. mit der Einnahme der Brigade-struktur einforderten. Die Trennlinie zwischen WV und NATO in Mitteleuropa an der Staatsgrenze zur BRD und zur westlichen Insel im Herzen der DDR - Berlin (West) musste zur trennenden Grenze mit all ihren Konsequenzen für die Bürger diesseits und jenseits von ihr werden. Die oben genannten Konsequenzen waren für die UdSSR und die USA gleichermaßen unannehmbar. Die einzig denkbare Alternative dazu sollte sich dann im August / September 1961 mit Schließung der Grenze auf Beschluss der Staaten des Warschauer Vertrags bei wohlwollendem Zuschauen der USA und anderer Akteure der Weltpolitik vollziehen.
Das Trennende an der Grenze dominierte bis dahin jedoch noch nicht.
In dieser Etappe war für die Grenztruppen der NVA bedeutsam, das sie für den Verteidigungsfall in die operative Planung der Streitkräfte eingebunden und vom Minister für Nationale Verteidigung und seinem Hauptstab geführt und sicher-gestellt wurden. Sie hatten in Friedenszeiten die Dislozierung von ca. 60 Prozent der Streitkräfte operativ- taktischer Bestimmung von NVA und GSSD in ihren operativen Entfaltungsräumen auf dem Territorium der DDR zu sichern. Das war eine ständige Aufgabe im Bündnis, die von heutigen „Kritikern“ stets missachtet wird. Der entscheidende Schritt von der polizeilichen zur militärischen Grenz-sicherung als Bestandteil des Schutzes der Staatsgrenze der DDR und der westlichsten Grenze der östlichen Koalition im Kalten Krieg wurde vollzogen. Das Grenzregime erfuhr eine Veränderung durch erweiterte Zielsetzung. Dies führte zur differenzierteren Aufgabestellung. Die Grenztruppen hatten nun die Aufgabe, die Staatsgrenze ununterbrochen (nach Raum und Zeit) und zuverlässig zu sichern, Grenzverletzungen und die Ausdehnung von Provokationen auf das eigene Hoheitsgebiet zu verhindern, die staatliche Sicherheit und öffentliche Ordnung im Grenzgebiet zu gewährleisten und den Grenzabschnitt im Falle eines bewaffneten Überfalls standhaft und aktiv zu verteidigen und einge-drungene gegnerische Kräfte festzunehmen oder zu vernichten.
Die gleiche Aufgabe erfüllte die Grenzbrigade Küste im engen Zusammenwirken mit der Volksmarine in den Territorial- und inneren Seegewässern und im Küstengebiet.
Entscheidenden Einfluss auf diese Entwicklung hatten:
Der militärpolitischen Aufgabenstellung folgend waren die Grenztruppen zunehmend gezwungen, einerseits den Gesetzen des bewaffneten Kampfes in der Ausbildung Rechnung zu tragen (möglicher Gefechtseinsatz in zeitweiliger Unterstellung an Verbände der NVA oder GSSD ) und andererseits im täglichen Dienst die Hauptprinzipien der Grenzsicherung praktisch im Grenzdienst umzusetzen.
Theoretisches und praktisches Neuland wurde betreten. Die Arten und Methoden der Grenzsicherung und grenztaktischen Handlungen und Handlungskomplexe erhielten z. T. veränderte Sinninhalte. Danach wurde die jüngere Generation von Führungskadern der Grenztruppen an ihrer Offiziersschule und Militärakademien der DDR und der UdSSR herangebildet.
An der Grenze dominierte nun das Trennende unübersehbar und brachte tiefe Einschnitte im Leben der Betroffenen in beiden deutschen Staaten.
In dieser Etappe wurde die DDR zu einem anerkannten und weltweit geachteten Mitglied der Völkergemeinschaft mit beachtlicher ökonomischer Entwicklung. Die Maßnahmen der DDR zur Grenzsicherung wurden in der UNO respektiert. Für den Verteidigungsfall waren die neu formierten drei Grenzkommandos in Teilen verschiedenen Verbänden der GSSD und NVA in deren Handlungsstreifen zu unterstellen oder für eine gesonderte Gruppierung um Berlin bereitzustellen. Sie wurden in entsprechende Übungen und Manöver einbezogen. Im Grenzgebiet (dem militärischem Sperrgebiet zur BRD) disloziert und im Grenzdienst entfaltet schlossen sie außerdem plötzliche lokale direkte Konfrontationen von Kampf-truppen beider Seiten an der Grenze aus.
Auch nach Helsinki ( KSZE , 1975) wurde vom Stab der Vereinten Streitkräfte des WV und dem Generalstab der Streitkräfte der UdSSR nichts verändert. Die begrenzte Landfläche der DDR für Entfaltungsräume der erforderlichen Kräfte operativ - taktischer Bedeutung der NVA und GSSD ließ Veränderungen bei Beachtung eines möglichen westlichen Kernwaffenerstschlages nicht zu.
Dieser Zeitraum wurde entscheidend beeinflusst durch widersprüchliche Entwicklungen wie:
Diese Periode erscheint als die politisch stabilste in der Entwicklung der DDR. Der grenzüberschreitende Verkehr nimmt erhebliche Ausmaße an, einschließlich der millionenfachen Reisen von Bürgern der DDR nach Berlin (West) und in die BRD. Das Verbindende am Charakter der Grenze gewann wieder an Bedeutung.
Die nun mit Macht aufbrechenden ökonomischen Disproportionen in der UdSSR und zunehmende politische Widersprüche in der KPdSU und in ihrem Umgang mit Verbündeten hatten tiefgreifende Konsequenzen im RGW und WV und führten zur Krise in der Koalition.
Die zunehmende Überforderung der Grenztruppen durch den erhöhten Druck auf die Staatsgrenze einerseits, Aufrechterhaltung der Ständigen Gefechtsbereitschaft und die Einsätze in der Volkswirtschaft und bei gesellschaftlichen Höhepunkten andererseits führten zur Überforderung des Personalbestandes, dem außerdem die zunehmenden sozialökonomischen Widersprüche und das Demokratie-Defizit im Land nicht verborgen blieben. In der SED wurde administrativ geführt und der Apparat allmächtig. Forderungen nach Innerparteilicher Demokratie wurden diffamiert. Fragen der Truppe an die politische und militärische Führung des Landes blieben nach 1986 zunehmend unbeantwortet. Der Lage durch die Erprobung veränderter Methoden im Kräfteeinsatz an der Staatsgrenze zu entsprechen war wenig wirksam, da die Aufgaben der Grenztruppen im Verteidigungsfall trotz neuer Militärdoktrin 1987 im Wesentlichen unverändert blieben und die Truppe dazu weiter bereitgehalten werden musste.
In diesen Jahren wurde die Entwicklung bestimmt durch:
Die wegen veränderter Bedingungen fällige, nach langer Verzögerung 1988/89 in Angriff genommene Reorganisation der Truppe, die erfolgte Unterstellung der Grenzbrigade Küste und der Passkontrollkräfte des MfS an das Kommando der Grenztruppen wie auch die im Januar 1990 begonnene Bildung des Grenzschutzes der DDR mit polizeilicher Aufgabenstellung wurde von den innen- und außen-politischen Ereignissen überholt. Mit der Grenzöffnung am 9. November 1989 löste sich der Widerspruch zwischen politischem Anspruch und gesellschaftlicher Fehlentwicklung unter Bedingungen des permanenten Kalten Krieges und der längst erfolgten Aufgabe der DDR durch die UdSSR auf reaktionärer Weise.
Das nun noch wirkende Grenzregime zur BRD und Westberlin verband mehr als es trennte, wurde aber auf Wunsch Bonns noch bis 1. Juli 1990 erhalten, während es an der Grenze zu Polen und der CSR deutlich trennender wirkte.
Das Gewaltmonopol des Staates wurde am 10./11. November 1989 endgültig aufgegeben, um Bürgerkrieg vorzubeugen.
Vom 9. November 1989 bis zum 1. Juli 1990 dominierte nunmehr das Verbindende an dieser noch existierenden Staatsgrenze zwangsläufig und in chaotischer und praktisch gesetzloser Form. Die grenzüberschreitende Kriminalität nahm europaweit wirkende Ausmaße an.
Die Ausplünderung einer ganzen Volkswirtschaft begann nun ungehindert.
Mit der Währungsunion am 01. Juli 1990, seit Januar 1990 in Bonn vorbereitet, gaben die seit den Wahlen vom 18. März 1990 Verantwortlichen, von bürgerlicher Demokratie, Freiheits- und Einheitswillen getragen, den Rest an Souveränität der DDR als Verhandlungsmasse auf und so mancher Deutsche verlor seine Würde und manch Anderer den Rest von Anstand und wieder Andere ihr sicher gewähnten Arbeitsplatz und die Wohnung oder gar das Heim.
Darin liegen auch die persönliche Verantwortungslosigkeit und Schuld und zugleich die Tragik - Komik damals maßgeblich Agierender begründet.
Das in den Nachtstunden vom 09. zum 10. November 1989 kein Schuss fiel, verdient eine bleibende Würdigung der damals im Dienst befindlichen Angehörigen der Grenztruppen der DDR auf allen Ebenen, insbesondere in Berlin, der Angehörigen der Passkontrolle des MfS und von Angehörigen der Volkspolizei. Es beweist deren Verantwortungsbewusstsein in schwierigsten Stunden und ihre tatsächliche Haltung zu ihren Mitmenschen. Vom „Wunder“, wie in diesem Zusammenhang so oft kommentiert, kann keine Rede sein. Das ist billiger Populismus wie auch das Märchen vom „Schießbefehl“.
Die Grenzer der SBZ und DDR leisteten 1946 bis 1990 gemeinsam mit der NVA, der GSSD und den anderen Sicherheitsorganen Dienst am Frieden.
Das ist ihr historisches Verdienst.
Trotzdem wurde vielen Grenzern der politisch motivierte Prozess gemacht.
Die Führung der Grenztruppen unter ihrem langjährigen Chef, Generaloberst Klaus Dieter Baumgarten, übernahm öffentlich die Verantwortung für ihre Unterstellten. Sie und viele Grenzer erhielten hohe Haftstrafen.
Die an der Staatsgrenze zur BRD und zu Berlin (West) in der Zeit der deutschen Teilung zu Tode Gekommenen sind ein bitteres Stück unserer gesamtdeutschen Geschichte, die auch gesamtdeutsch verantwortet werden sollte.
Die tatsächlichen Verursacher jedoch verfuhren nach dem Prinzip „ Haltet den Dieb!“ und schlimmer - Mörder von Grenzern laufen frei herum, Menschenhändler, Schlepper, Schieber und Spione werden zu Buch- und Filmhelden, während bis heute Grenzer nach der Haft noch Gerichtskosten zu tragen haben.
Das von der „Interessengemeinschaft Grenzer - Nachlässe und Archiv“ ( IGRA ) erarbeitete Material unter dem Titel
„Entwicklungsetappen der Grenzsicherungsorgane in der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland und in der Deutschen Demokratischen Republik von 1946 bis 1990“
benennt in besonderer Weise geschichtliche Fakten, die für jede Bewertung des Grenzregimes in der SBZ und der DDR von Bedeutung sind.
Auch für den Autor der hier vorgelegten Geschichtsbetrachtung stellte dieses Material neben den persönlichen Erkenntnissen als Zeitzeuge die wesentlichste Quelle dar.
Darüber hinaus sind im Anhang der IGRA – Veröffentlichung fachlich exakte Begriffe benannt, um Sachlichkeit in die Diskussion zu bringen, wenn man nur will.
Um zukünftig Meinungsäußerungen in der Öffentlichkeit zu diesem umkämpften Thema fundiert abgeben zu können und mit persönlichen Erinnerungen einen wichtigen Beitrag zur Geschichtsbetrachtung zu leisten, ist eine konkret - historische Herangehensweise auch und besonders für uns Zeitzeugen unerlässlich um authentisch zu sein, da wir stets dem Vorwurf der Voreingenommenheit ausgesetzt sind.
Schuldig machen sich, aus welchen Motiven heraus auch immer, Leute des vermeintlich vorauseilenden politischen Gehorsams und des intellektuellen Opportunismus, wenn sie sich über Geschichtsprozesse öffentlich äußern um ihrem Ego zu dienen.
Im Grenzsicherungsorgan der SBZ und DDR dienten ca. 505 000 Frauen und Männer.
An der gesamten Demarkationslinie und späteren Staatsgrenze der DDR wurden
zwischen 1946 und 1989 | 295* Personen tödlich verletzt, |
davon durch Schusswaffenanwendung | 237* |
durch Minen | 33* |
Grenzer im Dienst | 25* |
übrige Todesfälle | 126* |
Von der deutschen Justiz wurden gegen ex DDR-Bürger ca. 85 000**
Ermittlungsverfahren eingeleitet:
betroffen waren | ca. 105 000** Personen |
Anklage erhoben wurde in 1 636** Fällen gegen | 1 540** Personen |
verurteilt wurden | 786** Personen |
davon | 249** Grenzer |
* ZERV- Jahresbericht 2000
** GRH 2009