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- Zum Grenzregime an der Demarkationslinie
Nun formierte sich die Deutsche Grenzpolizei (DGP) schrittweise zu einem fest strukturierten, bewaffneten, eigenständigen Organ mit klar definierten polizeilichen Aufgaben auf der Grundlage eines Grenzregimes
Das entsprach den politischen Zielen, den ökonomischen Bedingungen und den möglichen Bedrohungslagen an der Grenze der DDR zum jeweiligen Nachbarn. Es beinhaltete alle institutionellen, administrativen, legislativen und technischen Maßnahmen und Einrichtungen der Grenzsicherung bzw. Grenzüberwachung und Grenzkontrolle an der Staatsgrenze, den Flug- und Seehäfen des Landes. Die Unterstellung des Organs wechselte in dieser Zeit mehrmals.
Die Entwicklung wurde besonders durch folgende Gegebenheiten beeinflusst:
In dieser Etappe reiften Schritt für Schritt eine politische Situation im Herzen Europas und eine ökonomische Situation in der DDR heran, die das Umschlagen in eine neue Qualität des Grenzregimes erzwang, oder zwei Möglichkeiten ließ:
entweder die Einverleibung der DDR durch den Westen nach deren forcierter Ausblutung und dessen stillschweigende Duldung durch die östliche Militär-koalition mit der UdSSR an der Spitze, oder die Fortsetzung der Politik durch die sich gegenüber stehenden Koalitionen mit anderen, nämlich militärischen Mitteln - also Krieg - unter möglichem Einsatz von Kernwaffen, wie F. Streletz und H. Keßler in ihrem Buch „Ohne Mauer hätte es Krieg gegeben“ im Detail belegen.
In dieser Etappe entstanden schrittweise Bedingungen, die den Übergang von der polizeilichen zur militärischen Grenzsicherung u. a. mit der Einnahme der Brigade-struktur einforderten. Die Trennlinie zwischen WV und NATO in Mitteleuropa an der Staatsgrenze zur BRD und zur westlichen Insel im Herzen der DDR - Berlin (West) musste zur trennenden Grenze mit all ihren Konsequenzen für die Bürger diesseits und jenseits von ihr werden. Die oben genannten Konsequenzen waren für die UdSSR und die USA gleichermaßen unannehmbar. Die einzig denkbare Alternative dazu sollte sich dann im August / September 1961 mit Schließung der Grenze auf Beschluss der Staaten des Warschauer Vertrags bei wohlwollendem Zuschauen der USA und anderer Akteure der Weltpolitik vollziehen.
Das Trennende an der Grenze dominierte bis dahin jedoch noch nicht.