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2. Entwicklungsetappe 1952 – 1960

Nun formierte sich die Deutsche Grenzpolizei (DGP) schrittweise zu einem fest strukturierten, bewaffneten, eigenständigen Organ mit klar definierten polizeilichen Aufgaben auf der Grundlage eines Grenzregimes

  • an der Staatsgrenze der DDR zur BRD und am Außenring zu Großberlin,
  • an der Grenze zur VR Polen und zur CSSR sowie an der Küste der DDR.

Das entsprach den politischen Zielen, den ökonomischen Bedingungen und den möglichen Bedrohungslagen an der Grenze der DDR zum jeweiligen Nachbarn. Es beinhaltete alle institutionellen, administrativen, legislativen und technischen Maßnahmen und Einrichtungen der Grenzsicherung bzw. Grenzüberwachung und Grenzkontrolle an der Staatsgrenze, den Flug- und Seehäfen des Landes. Die Unterstellung des Organs wechselte in dieser Zeit mehrmals.

Die Entwicklung  wurde besonders durch folgende Gegebenheiten beeinflusst:

  • die Forcierung des Kalten Krieges in allen seinen Erscheinungsformen,
  • den Einsatz von US – Truppen aus Europa in Korea (1950 – 1953) und deren Ersatz durch die westdeutsche Militarisierung  auf Basis von Altkader mit Kriegserfahrung im Osten in der „Dienststelle Schwerin“ seit 25. 06. 1950,
  • die Ratifizierung des Deutschlandvertrages über die Beziehungen der BRD zu den Westmächten (1955), die Aufnahme der BRD in die NATO (1955) und die endgültige Formierung des nordatlantischen Militärbündnisses,
  • die Gründung der Bundeswehr (1955), Einführung der Wehrpflicht in der BRD(1956), Ausbau der BRD zum wichtigsten Stationierungs- und Entfaltungsraumes der NATO ,
  • die ideelle, materielle und organisatorische Unterstützung von letztendlich konterrevolutionären Aufstandsversuchen in der DDR (17. Juni 1953) und in anderen sozialistischen Staaten (Polen und Ungarn 1956), die in den inneren Entwicklungsproblemen beim sozialistischen Aufbau ihre Ausgangspunkte hatten,
  • den Versuch personeller und materieller Ausbluten der DDR mittels Ab - werbung über die offene Staatsgrenze zu Westberlin (2. Berlin-Krise 1958 – 1961) und in Richtung BRD unter Missachtung der Gesetze der DDR,
  • den Abschluss des Staatsvertrages der DDR mit der UdSSR (1955),
  • die Gründung des Warschauer Vertrages (1955),
  • die Gründung der Nationalen Volksarmee (1956).

In dieser Etappe reiften Schritt für Schritt eine politische Situation im Herzen Europas und eine ökonomische Situation in der DDR heran, die das Umschlagen in eine neue Qualität des Grenzregimes erzwang, oder zwei Möglichkeiten ließ:
entweder die Einverleibung der DDR durch den Westen nach deren forcierter Ausblutung und dessen stillschweigende Duldung durch die östliche Militär-koalition mit der UdSSR an der Spitze, oder die Fortsetzung der Politik durch die sich gegenüber stehenden Koalitionen mit anderen, nämlich militärischen Mitteln - also Krieg - unter möglichem Einsatz von Kernwaffen, wie F. Streletz und H. Keßler in ihrem Buch „Ohne Mauer hätte es Krieg gegeben“ im Detail belegen.
In dieser Etappe entstanden schrittweise Bedingungen, die den Übergang von der polizeilichen zur militärischen Grenzsicherung u. a. mit der Einnahme der Brigade-struktur einforderten. Die Trennlinie zwischen WV und NATO in Mitteleuropa an der Staatsgrenze zur BRD und zur westlichen Insel im Herzen der DDR - Berlin (West)  musste zur trennenden Grenze mit all ihren Konsequenzen für die Bürger diesseits und jenseits von ihr werden. Die oben genannten Konsequenzen waren für die UdSSR und die USA gleichermaßen unannehmbar. Die einzig denkbare Alternative dazu sollte sich dann im August / September 1961 mit Schließung der Grenze  auf Beschluss der Staaten des Warschauer Vertrags bei wohlwollendem Zuschauen der USA und anderer Akteure der Weltpolitik vollziehen.
Das Trennende an der Grenze dominierte bis dahin jedoch noch nicht.

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